Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Deutschland eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder 2 l Schaumwein; 2 l Tafelwein; 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeauszüge; 50 g Parfüm oder 250 ml Eau de Toilette; Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 178,95 €. Anmerkung: Tabakwaren und Alkohol dürfen nur von Personen ab 17 Jahren abgabenfrei eingeführt werden, Kaffee nur von Personen über 15 Jahren. Eingeführter Wein, der den Alkoholgehalt überschreitet, wird mit 16 % besteuert. Abschaffung des innereuropäischen Duty-free-Verkaufs: Am 30. Juni 1999 wurde der Duty-free-Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten auf Flug- und Schiffshäfen für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Manche Alkoholprodukte werden allerdings noch zu verbilligten Preisen (aber nicht zollfrei) angeboten. Andere Waren können nach wie vor tax-free eingekauft werden. Obwohl es derzeit keine gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen zwischen den EU-Mitgliedsländern gibt, kann von Reisenden ein Nachweis darüber verlangt werden, daß die gekauften Waren lediglich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. |