Duty FreeFolgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Finnland eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse; 1 l Spirituosen (über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke (höchstens 22%); 2 l Tafelwein; 16 l Bier; 100 g Tee oder 40 g Teextrakt; 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeextrakt; 50 g Parfüm und 250 g Eau de Toilette; Geschenke bis zu einem Wert in Höhe von 185 €. Abschaffung des innereuropäischen Duty-free-Verkaufs: Am 30. Juni 1999 wurde der Duty-free-Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten auf Flug- und Schiffshäfen für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Manche Alkoholprodukte werden allerdings noch zu verbilligten Preisen (aber nicht zollfrei) angeboten. Andere Waren können nach wie vor tax-free eingekauft werden. Obwohl es derzeit keine gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen zwischen den EU-Mitgliedsländern gibt, kann von Reisenden ein Nachweis darüber verlangt werden, daß die gekauften Waren lediglich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Einfuhrbeschränkungen für Waren aus anderen EU-Ländern: Seit Januar 1993 gibt es de facto keine Beschränkungen mehr für die private Wareneinfuhr (einschließlich von Verbrauchsgütern wie Alkohol und Tabak) innerhalb der Europäischen Union. Finnland darf jedoch folgende mengenmäßigen Beschränkungen für die Einfuhr aus anderen EU-Mitgliedsländern bis auf weiteres aufrechterhalten: 300 Zigaretten oder 150 Zigarrillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak; 1 l Spirituosen (über 22%) oder 3 l alkoholische Getränke (z. B. Portwein, Sherry, Schaumweine) mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%; 5 l Tafelwein; 32 l Bier. Anmerkung: (a) Einfuhr von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% nur von Personen ab 20 Jahren, von anderen alkoholischen Getränken (max. 22%) nur von Personen ab 18 Jahren. (b) Tabakwaren können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden. (c) Tee und Kaffee können nur von Personen ab 15 Jahren eingeführt werden. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen: (a) Einfuhrverbot für Spirituosen über 60% Alkoholgehalt. (b) Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen, Arzneimitteln, Waffen und Kunstgegenständen unterliegt besonderen Bestimmungen. (c) Haustiere dürfen eingeführt werden, eine Tollwut-Impfbescheinigung (mind. 30 Tage, höchstens 1 Jahr alt) in finnischer, schwedischer, norwegischer, dänischer, englischer oder deutscher Sprache ist erforderlich. Haustiere aus tollwutfreien Ländern (Australien, Großbritannien, Irland, Island, Neuseeland, Norwegen und Schweden) dürfen ohne Tollwut-Impfbescheinigung eingeführt werden. |