Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Frankreich eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak; 1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%); 2 l Wein; 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette. Anmerkung: Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden. Einfuhrverbot: Goldgegenstände, ausgenommen sind persönliche Schmuckstücke mit einem Gewicht von unter 500 g. Abschaffung des innereuropäischen Duty-free-Verkaufs: Am 30. Juni 1999 wurde der Duty-free-Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten auf Flug- und Schiffshäfen für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Manche Alkoholprodukte werden allerdings noch zu verbilligten Preisen (aber nicht zollfrei) angeboten. Andere Waren können nach wie vor tax-free eingekauft werden. Obwohl es derzeit keine gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen zwischen den EU-Mitgliedsländern gibt, kann von Reisenden ein Nachweis darüber verlangt werden, daß die gekauften Waren lediglich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. |