Gesundheit
[1]: Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber ist erforderlich für Reisende über sechs Monate, die aus Infektionsgebieten kommen. [2]: Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Tage des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Hepatitis A und B kommen vor, Hepatitis B is endemisch. Die durch Zeckenbiß übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) kommt besonders während der Sommermonate in manchen Gebieten des Landes vor. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen FSME empfohlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen. Tollwut kommt vor. Bei Bißwunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gesundheitsvorsorge: Deutsche und Österreicher: Die Anspruchsbescheinigung E111 gilt. Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA), die unter Vorlage des E111 eine Bestätigung ausstellt. Diese muß im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei, Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (ca. 20%). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben. Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut. Schweizern wird der Abschluß einer Reisekrankenversicherung empfohlen. Erste-Hilfe-Dienst: Tel: 166 im Bereich Athen. |