Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen): (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Brunei, Japan, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kanada, Katar, Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Slowenien, Türkei, USA und Vatikanstadt. Visaarten: Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum. Visagebühr: Je nach Nationalität unterschiedlich. Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) Kopie des Reisepasses. (b) 2 Paßfotos. (c) Bestätigung des Reisebüros über Rückfahrticket bzw. beglaubigtes Firmenschreiben. (d) Ggf. wird ein Nachweis über ausreichende Geldmittel verlangt. |