Anmerkung: Dänemark ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, sofern sie im Besitz eines gültigen Personalausweises sind: (a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Island, Liechtenstein und Norwegen. Hinweis: (a) Dennoch ist es ratsam, in jedem Fall einen Reisepaß mitzuführen. (b) Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Paß eingetragen sein oder einen eigenen Ausweis besitzen. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: (a) unter Reisepaß genannte Länder; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda (nur Pässe mit dem Eintrag »British Dependent Territory Citizen«), Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern. Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die auf jeden Fall ein Visum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien*, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Anmerkung: [*] Staatsangehörige von Indien benötigen kein Flughafentransitvisum, falls sie ein gültiges Visum für ein EWR-Land, Kanada oder die USA besitzen. Visaarten: Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum. Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt. Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität. Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Antrag. (c) 2 Paßfotos. Je nach Nationalität und Aufenthaltszweck werden noch zusätzliche Unterlagen verlangt. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der postalischen Antragstellung müssen ein adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden. Bearbeitungszeit: Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Aufenthaltsgenehmigung: Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat. |