Deutschland
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
Deutschland---
Österreich1NeinNein
Schweiz1NeinNein
Andere EU-Länder1NeinNein


Anmerkung: Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
[1]Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen und San Marino.


Anmerkung: Staatsangehörige aller Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen;
(c) Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Niue, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern;
(d) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.


Visaarten: Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei der deutschen Vertretung in Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit. Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise. Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.

Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

Unterlagen: Seit Inkrafttreten des Schengener Abkommens treten nur Individualfälle auf, es gibt deshalb keine einheitliche Regelung. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Bearbeitungszeit: Von der Nationalität abhängig, u. U. bis zu 2 Wochen.

Aufenthaltsgenehmigung: Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen. Staatsangehörige der unter Visum (a) und (b) aufgeführten Länder müssen beim zuständigen Ausländeramt in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchten.

Arbeitserlaubnis: Antrag muß im Land selber gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muß gerechnet werden, da die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muß. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie der USA gelten Ausnahmeregelungen.

 
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