Anmerkung: Frankreich ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. [1] Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; (c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen. Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Afghanistan, Albanien, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Guinea (Rep.), Haiti, Indien *, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Liberia, Libyen, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan und Syrien, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Anmerkung: [*] Staatsangehörige von Indien benötigen kein Flughafentransitvisum, falls sie ein gültiges Visum für ein EWR-Land, Kanada oder die USA besitzen. Visaarten: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise), Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte). Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den französischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt. Gültigkeitsdauer: Transitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen. Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) Paßbilder. (d) Rückreiseticket. (e) Reiseversicherungsnachweis. (f) Gebühr (in bar). (g) Ggf. wird der Nachweis von Beschäftigung, Hotelreservierung, Geschäftsterminen, Einladungen sowie ausreichender Geldmittel verlangt. Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, zwischen 1 Tag und 3 Wochen. Staatsbürger osteuropäischer Länder müssen mit 30 Tagen rechnen, Staatsbürger der Länder des Nahen Ostens und Inhaber eines Flüchtlings-Reisepasses mit 2 Monaten. Aufenthaltsgenehmigung: Arbeitsgenehmigungen müssen zumeist in Frankreich beantragt werden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Die Generalkonsulate erteilen nur auf schriftliche Anfrage Auskunft. |