Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit Personalausweis einreisen können: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Island, Liechtenstein und Norwegen. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Cook-Inseln, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Estland, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Korea (Süd), Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malta, Marshall-Inseln, Mexico, Monaco, Namibia, Nauru, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, Slowenien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Tuvalu, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Venezuela und Zypern. Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, China (VR), Ecuador, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Kroatien, Libyen, Nigeria, Slowakische Republik, Somalia, Sri Lanka, Türkei und Uganda. Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum. Visagebühren: Besuchs-/Studentenvisum: 58 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig); 96 € (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig). Transitvisum: 43,50 € (Flugzeugwechsel); 58 € (Flughafenwechsel). Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig. Antragstellung: Bei den nächstgelegenen konsularischen Vertretungen. Unterlagen: Je nach Nationalität unterschiedlich. I. allg: (a) Reisepaß. (b) 2 Paßfotos neueren Datums. (c) Gebühr (bar oder Verrechnungsscheck). (d) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (e) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung. (f) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladung des britischen Geschäftspartners. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag sowie der Zahlungsbeleg über die Visums- und Verwaltungsgebühr beigelegt werden. Bearbeitungszeit: Postalisch: 7-14 Arbeitstage. Anträge, die an das Home Office (Innenministerium) geschickt werden müssen, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. |