Reisepaß/Visum
Anmerkung: Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Einreisebeschränkungen: Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden folgender Länder ausgestellt wurden: (a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), nur mit Sondervisum; (b) Türkische Republik Zypern; (c) Somalia (nach Januar 1991 ausgestellt); (d) Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda. Staatsangehörige der folgenden Länder müssen sich innerhalb 48 Std. nach Einreise bei der Fremdenabteilung der nächstgelegenen Polizeistation melden: Volksrepublik China, GUS, Korea (Nord), Kuba und Vietnam. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen und Schweiz, die mit gültigem Personalausweis einreisen können. Der deutsche Kinderausweis (mit Lichtbild) wird anerkannt. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, St. Kitts & Nevis, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; (c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen. Transit: Transitreisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und innerhalb von 48 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien und Türkei. Anmerkung: Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden. Visaarten: Touristen- und Transitvisum. Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt. Gültigkeitsdauer: Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Unterlagen: Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen). Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: Je nach Nationalität und Konsulat unterschiedlich. Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die zuständige konsularische Vertretung. Anmerkung: Im Rahmen einer Charterflug-Buchung sind Tagesausflüge ohne Übernachtung in das benachbarte Ausland gestattet. Bei Nichteinhaltung der Charterflugbestimmungen in Griechenland kann der Anspruch auf den Rückflug per Charter verlorengehen. |