Island
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandNein/1NeinNein
ÖsterreichNein/1NeinNein
SchweizNein/1NeinNein
Andere EU-LänderNein/1/2NeinNein


Anmerkung: Island ist Unterzeichner und seit 25. März 2001 auch Anwender des Schengener Abkommens.

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweiz und Spanien mit gültigem Personalausweis, sofern sie als Touristen einreisen;
(b) [2] Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden im innerskandinavischen Reiseverkehr.
Der deutsche Kinderausweis wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anerkannt.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) unter Reisepaß aufgeführte Länder;
(b) übrige EU-Mitgliedsstaaten;
(c) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexico, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern.


Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten: Einreisevisum.

Visagebühren: Je nach Nationalität unterschiedlich.

Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den isländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen: (a) Antrag. (b) 2 Paßfotos. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Ggf. Einreisepapiere für das nächste Zielland. (e) Rückflugticket. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für das Wohnsitzland (mind. noch 3 Monate nach Rückreise gültig). Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizulegen.

Bearbeitungszeit: Etwa 3-4 Wochen.

Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

 
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