Reisepaß/Visum
Anmerkung: (a) Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. (b) Die folgenden Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. [1] Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigem Personalausweis einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder; (b) Kroatien, Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino, Schweiz und Slowenien. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; (c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen. Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Senegal, Somalia und Sri Lanka, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Visaarten: Transitvisum und Einreisevisum (Touristen- oder Geschäftsvisum). Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt. Gültigkeitsdauer: Einreisevisum: Maximal 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung an. Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit). Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) Reisepaß, muß noch mindestens 3 Monate gültig sein. (b) Aufenthaltsgenehmigung (für Staatsbürger anderer Länder mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz). (c) Antrag. (d) Rück-/Weiterreiseticket. (e) 1 Paßfoto. (f) Krankenversicherungsnachweis. (g) Ggf. Heiratsurkunde, die Ehe mit EU-Staatsangehörigem nachweist. (h) Lohnbescheinigung/Kontoauszug. Geschäftsvisum: (i) Schreiben des Sponsors oder Geschäftspartners in Italien und Referenz des Arbeitgebers. (j) Studienvisum: Schreiben der Schule, Fachhochschule oder Universität. Bearbeitungszeit: Unterschiedlich. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). |