Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich. Minderjährige benötigen ein eigenes Einreisedokument, der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild anerkannt (bis 16 J.). VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten; (b) [1] Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten; Großbritannien und Irland (Republik) für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten; (c) Commonwealth-Länder (ausgenommen sind Staatsbürger von Nigeria, Pakistan und Sri Lanka, die ein Visum benötigen) für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten; (d) USA (einschl. Jungferninseln und Puerto Rico) und Kanada für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten; (e) Chile, Costa Rica, Ecuador, Island, Israel, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Norwegen, San Marino, Suriname und Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten; (f) Argentinien, Brasilien, Fidschi, Japan und Uruguay für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen; (g) Venezuela für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen. Anmerkung: (a) [2] Mit Ausnahme bestimmter Personengruppen wird für Geschäftsbesuche ein Visum benötigt. Die konsularischen Vertretungen erteilen nähere Auskünfte (s. Adressen). (b) Staatsangehörige folgender Länder erhalten ein Visum bei der Einreise, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes vorweisen können: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, GUS, Republik Irland, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Taiwan (China), Tschechische Republik und Ungarn. Die Visagebühren betragen 20 US$. Visaarten: Einreise- und Transitvisum. Visagebühren: Sind von der Nationalität abhängig, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen. Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) 2 Paßfotos. (b) Gültiger Reisepaß. (c) Antragsformular (zweifach). (d) Gebühr. Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: Abhängig von der Nationalität, maximal 6-8 Wochen. Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die konsularischen Vertretungen. |