Jugoslawien
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJaJaNein
ÖsterreichJaJaNein
SchweizJaJaNein
Andere EU-LänderJaJaNein


Hinweis: Bis einschl. März 2003 gilt: Staatsbürger aus Deutschland und den übrigen EU-Ländern können gegen eine Gebühr von ca. 10 € direkt an der Grenze einen Einreiseschein erhalten (Gültigkeitsdauer 30 Tage). Dies gilt auch für folgende Länder: Australien, Kanada, Kroatien, Neuseeland, Norwegen, Polen, Schweiz, Singapur, Slowakische Republik (nur normale Pässe), Tschechische Republik und USA. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig bei der Botschaft nach den gültigen Bestimmungen erkundigen. Außerdem sollte man Informationen zur aktuellen Sicherheitslage einholen.
Anmerkung: Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden polizeilich am Ort des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Jugoslawien anmelden. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen. Verstöße gegen diese melderechtliche Bestimmung werden mit Geldstrafen oder auch Freiheitsentzug geahndet.


Einreisebeschränkungen: (a) Staatsbürgern von Malaysia und Taiwan (China) sowie Inhabern eines Ausweises der ehemaligen jugoslawischen Staaten von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Slowenien wird die Einreise verweigert.
(b) Besucher dürfen nicht über folgende Grenzübergänge in die Bundesrepublik Jugoslawien einreisen: Kroatien – Montenegro (Debelji – Brijeg), Albanien – Montenegro (Bozaj – Hani-i-Hotit) oder Grenzübergänge an den externen Grenzen Kosovos mit Albanien oder Mazedonien.


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mind. 1 Jahr gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild anerkannt.

VISUM: Ein Geschäftsvisum bzw. ein Einreiseschein ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
(a) Algerien, Bolivien, Botswana, Chile, Irak, Japan, Kuba, Niger, Sambia, San Marino, Seychellen, Simbabwe, Tunesien und Zypern für Aufenthalte bis zu 3 Monaten;
(b) Bulgarien, Bosnien-Herzegowina und Ungarn für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;
(c) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep) für Aufenthalte von bis zu 60 Tagen.


Visaarten: Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.

Visagebühren: Transitvisum: ca. 28 € (einmalige Ein- und Ausreise); ca. 40,50 € (zweimalige Ein- und Ausreise). Geschäftsvisum: ca. 30 €.
Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt, Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.


Antragstellung: Generalkonsulate bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen: (a) Antragsformular. (b) Gültiger Reisepaß. (c) Zwei Paßfotos. (d) Vom jeweiligen Gemeindeamt beglaubigte Einladung der jugoslawischen Kontaktperson (Geschäftspartner). (e) Gebühr.

Bearbeitungszeit: Nur persönliche Antragstellung, sofortige Bearbeitung.

Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

 
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