Kirgisistan
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJaJaNein
ÖsterreichJaJaNein
SchweizJaJaNein
Andere EU-LänderJaJaNein


Anmerkung: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen (s. Adressen).

REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild anerkannt, ein Eintrag im Paß eines Elternteils reicht nicht aus.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
a) GUS;
b) Bulgarien, Korea (Nord), Kuba, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Vietnam (bis zu 1 Monat);
c) alle Staatsangehörige, die ein Visum für ein anderes GUS-Land besitzen, für einen Aufenthalt von maximal 3 Tagen.


Transit: (a) Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. (b) Transitvisa werden gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.

Visaarten: Ein- und Ausreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).

Visagebühren: Ein- und Ausreisevisum: 45 € (14 Tage gültig); 50 € (1 Monat gültig); 90 € (2 Monate gültig) (Expreßausstellung innerhalb eines Tages: 90, 125 bzw. 140 €); Transitvisum: 30 € (einmalige Einreise); 60 € (mehrmalige Einreise); Gruppenvisum: 30 € pro Person (1 Monat gültig, nur mit Einladung); Mehrfachvisum: 125 € (bis 3 Monate), 225 € (bis 6 Monate), 300 € (bis 1 Jahr).

Anmerkung: Visagebühren sind je nach Bearbeitungszeit unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer: In der Regel 1 Monat, Transitvisum bis zu 3 Tage.

Antragstellung: Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen: (a) 1 Antragsformular. (b) 1 Paßfoto. (c) Reisepaß (Original, keine Kopie). Privatreisen: Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat). Geschäftsvisum: (a) Einführungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. (b) Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden. Touristenvisum: Reisebürobestätigung mit Benennung und Anschrift des kirgisischen Reisebüros, Familienname und Staatsangehörigkeit des Reisenden, Paßnummer, Reiseroute, Aufenthaltsdauer. Gruppenvisum (ab 7 Personen): (a) Offizielle Einladung. (b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Paßnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe. (c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.
Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Rückumschlag für den Einschreibebrief beigelegt werden.


Bearbeitungszeit: 3-10 Werktage. Expreßvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 1 Std.

Anmerkung: Es besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von 3 Tagen bei der für den "Wohnort" zuständigen Miliz (diese Registrierung wird teilweise vom Hotel übernommen).

 
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