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Kroatien
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandNein/1NeinJa
ÖsterreichNein/1NeinJa
SchweizNein/1NeinJa
Andere EU-LänderNein/1NeinJa


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild) wird anerkannt. Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder;
(b) Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Slowenien, Ungarn und Vatikanstadt.
Hinweis: Es wird empfohlen, den Reisepaß generell mitzunehmen.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Korea (Süd) (Aufenthalt bis max. 30 Tage), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern.


Anmerkung: Staatsangehörige der Russischen Föderation benötigen kein Visum für die Einreise nach Kroatien, müssen jedoch ein Rückreiseticket, den Nachweis einer Unterkunft sowie ein Einladungsschreiben bzw. eine Reisebuchungsbestätigung vorweisen können.

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren: Touristenvisum: 21,70 € (einmalige Einreise), 27,20 € (zweimalige Einreise). Geschäftsvisum: 54,30 €.

Gültigkeitsdauer: Maximal 3 Monate.

Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) 2 Paßfotos. (c) Antrag. (d) Gebühr. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung).

Anmerkung: Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Std. nach der Einreise polizeilich registrieren lassen.


Bearbeitungszeit: 1 Tag oder 2-3 Wochen, je nach Visaart und Nationalität.

 
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