Kuba
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJa1/2Ja
ÖsterreichJa1/2Ja
SchweizJa1/2Ja
Andere EU-LänderJa1/2Ja


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird bis 16 J. anerkannt, für Kinder ab 10 J. wird jedoch generell ein eigener Ausweis empfohlen.

VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:
(a) Staatsangehörige jener Länder, die Visabefreiungsabkommen mit Kuba unterzeichnet haben (nähere Informationen erteilt die Botschaft).
(b) Reisende im Besitz einer [1] Touristenkarte: Die kubanischen Konsulate bzw. Konsularabteilungen der Botschaften (s. Adressen) stellen sowohl für Einzelpersonen als auch an Reisebüros (für Pauschal- oder Individualreisen) Touristenkarten aus, die für je eine Reise für eine Dauer von 30 Tagen in Verbindung mit einer Hotelbuchung gültig sind. Eine Verlängerung kann in Kuba beantragt werden, wird in der Regel aber nur bei vorliegender Hotelbuchung genehmigt.


Anmerkung: [2] Für Geschäftsreisen ist ein Visum erforderlich. Der Geschäftspartner in Kuba holt dafür eine Genehmigung ein, nach deren Erhalt die Botschaft im Wohnsitzland das Visum ausstellen kann. Falls dieses Visum nicht durch den Geschäftspartner in Kuba angewiesen wird, kann das Geschäftsvisum auch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden (s. Adressen).

Transit: Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten: Besuchervisum (für Familienangehörige kubanischer Staatsbürger), Geschäftsvisum und Transitvisum.

Visagebühren: Auskünfte von der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer: maximal 30 Tage Aufenthalt (Verlängerung in Kuba möglich).

Antragstellung: Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).

Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Gebühr. Für die Ausstellung eines Geschäftsvisums ist zusätzlich noch eine Genehmigung erforderlich, die der kubanische Geschäftspartner einholt und meist per Telex oder Fax an die Botschaft sendet.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.


Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, nähere Angaben von der Botschaft (s. Adressen).

Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).

 
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