Lettland
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandJaNeinNein
ÖsterreichJaNeinNein
SchweizJaNeinNein
Andere EU-LänderJaNeinNein


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 2 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Kinder können auch mit dem Kinderausweis einreisen.
Anmerkung: Reisepässe, die von den palästinensischen Autonomiebehörden oder der Administration von Hongkong (China) ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Belize, Estland, Island, Israel, Japan, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Malta, Monaco, Norwegen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, USA, Vatikanstadt und Zypern.


Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen generell kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger der folgenden Länder, die ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan und Somalia, Sri Lanka.

Anmerkung: (a) Staatsangehörige folgender Länder können bei der Ankunft ein Visum beantragen, vorausgesetzt, die Einreise erfolgt über den Flughafen Riga Airport: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Guatemala, Israel, Kanada, Korea (Süd), Malaysia, Mexico, Monaco, Neuseeland, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, Südafrika, Urugay und Venezuela. (b) Bei Einreise auf dem Landweg über Rußland oder Belarus wird ein entsprechendes Transitvisum benötigt (s. Russische Föderation bzw. Belarus). (d) Staatsangehörige mancher Länder können mit einem gültigen estnischen oder litauischen Visum auch nach Lettland einreisen. Nähere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Visaarten: Einreise- (ein- und mehrmalige Einreise), Gruppenvisum (ab 6 Personen) und Transitvisum (ein- und mehrmalige Durchreise)

Anmerkung: Mehrmalige Einreisevisa werden nur an Geschäftsreisende ausgestellt.

Visagebühren: Einreisevisum: 12 € (einmalige Einreise, max. 3 Monate gültig); 19 € (zweimalige Einreise, max. 3 Monate gültig); 28 € (mehrmalige Einreise, max. 3 Monate gültig); 46 € (mehrmalige Einreise, max. 6 Monate gültig). Transitvisum: 6 € (einmalige Durchreise, 48 Std. gültig); 8 € (zweimalige Durchreise, 96 Std. gültig); 37 € (mehrmalige Durchreise, 1 Jahr gültig). Bei Ausstellung innerhalb von zwei Arbeitstagen wird der doppelte Preis verlangt, bei Expressaustellung der vierfache Betrag.

Anmerkung: Für bei Einreise im Flughafen ausgestellte Visa gelten folgende Gebühren: 12 Ls (einmalige Einreise); 6 Ls (einmalige Durchreise).

Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeit: S. Visagebühren. Verlängerungen sind zu beantragen bei: Immigration Department, Raina bulvaris 5, LV-1050 Riga. Tel: 72 98 04. Fax: 782 03 06.

Unterlagen: (a) Reisepaß (bzw. Kinderausweis) im Original. (b) 1 Paßbild. (c) Antrag in ein-/zweifacher Ausführung. (d) Zahlungsbeleg über die Visumgebühr. (e) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma.
Bei postalischer Antragstellung zusätzlich ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben). Darüber hinaus wird ein Zuschlag erhoben.


Bearbeitungszeit: 5 Tage. Expreßausstellung sofort bzw. innerhalb von 24 oder 48 Std.

Aufenthaltsgenehmigung: Zu beantragen beim Immigration Department (Adresse s. o.).

 
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