Luxemburg
Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
Deutschland2NeinNein
Österreich2NeinNein
Schweiz2Nein1
Andere EU-Länder2NeinNein


Anmerkung: Luxemburg ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
[1] Reisende, die kein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können, müssen eventuell einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbringen.


REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein. [2] Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Liechtenstein, Malta, Monaco und San Marino.


VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:
(a) unter Reisepaß aufgeführte Länder;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.


Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 72 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Syrien und Türkei.

Visaarten: Touristen- und Transitvisum.

Visagebühren: Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Nähere Informationen erteilt die zuständige konsularische Vertretung.

Gültigkeitsdauer: Maximal 3 Monate.

Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den luxemburgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Unterlagen: (a) Antragsformular. (b) Frankierter und adressierter Rückumschlag. (c) 1 Paßfoto. (d) Reisepaß oder Personalausweis. (e) Gebühr. (f) Weiterflugticket für ein Transitvisum. Schweiz (nur persönliche Beantragung): (g) Bescheinigung einer Hotelreservierung für ein Touristenvisum. (h) Arbeitsbestätigung in der Schweiz. (i) Einkommensnachweis oder Bankauszug.
Nähere Auskünfte erteilt das Konsulat bzw. die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).


Bearbeitungszeit: Abhängig von der Nationalität des Antragstellers, i.a. innerhalb von 48 Std.

Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Kontaktadressen
Allgemeines
Reisepaß/Visum
Geld
Duty Free
Gesetzliche Feiertage
Gesundheit
Reiseverkehr - International
Reiseverkehr - National
Unterkunft
Sozialprofil
Wirtschaftsprofil
Klima
Landkarte

 
Linienflüge
Katalogangebote
Mietwagen
Reiseanfrage

 
Urlaubsorte & Ausflüge