Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich. [1] Staatsangehörige folgender Länder können unter Vorlage eines gültigen Personalausweises für maximal 3 Monate einreisen: a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien (alle übrigen EU-Länder benötigen einen gültigen Reisepaß) und Schweiz. Anmerkung: Kinder, die nicht im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen einen eigenen Ausweis (ab 10 J. mit Lichtbild). VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von maximal 3 Monaten: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Commonwealth-Länder (ausgenommen Staatsangehörige von Bangladesch, Gambia, Ghana, Indien, Kamerun, Mosambik, Namibia, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Sri Lanka und Uganda, die ein Visum benötigen); (c) Andorra, Ägypten, Argentinien, Australien, Chile, Estland, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Marokko, Monaco, Norwegen, Polen, San Marino, Saudi-Arabien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Zypern; (d) britische Überseegebiete. Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Anmerkung: Visumpflichtige Besucher, die von Malta aus einen Tagesausflug (nur in Gruppen) in ein Drittland unternehmen, benötigen bei der Rückkehr kein neues Einreisevisum. Visaarten: Touristenvisum (4 Wochen), Transitvisum (24 Std.), Mehrfachvisum (ein Jahr, wird von der Immigration Police in Malta ausgestellt). Visagebühren: Einreisevisum: 31 € (einmalige Einreise). Transitvisum: 18 € (einmaliger Transit). Gültigkeitsdauer: 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von bis zu 4 Wochen. Verlängerung und Neuausstellung durch die Einwanderungsbehörde (Adresse s. u.). Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Visa können auch bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt und bei der Einreise in Malta ausgestellt werden. Unterlagen: (a) 1 Antrag. (b) 1 Paßfoto (2, wenn Visum bei der Einreise ausgestellt wird). (c) Gültiger Reisepaß. (d) Gebühr (kein Bargeld). (e) Gültiges Visum für das Land der Weiterreise. Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: 3-4 Wochen. Alle Anträge werden nach Malta geschickt, wo sie bearbeitet werden. Transitvisa werden in der Regel am selben Tag ausgestellt. Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die Einwanderungsbehörde: Principal Immigration Officer, Immigration Office, Police Headquarters, Floriana, Malta. |