Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß bei Einreise noch 3 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt (für Kinder ab 3 J. mit Lichtbild). [1] Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz können im Rahmen einer Gruppenpauschalreise auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen, für alle anderen Reisen, insbesondere Individualreisen, ist immer ein gültiger Reisepaß erforderlich. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, Chile, Côte d’Ivoire, Guinea, Island, Indonesien, Japan, Kanada, Katar, Kongo (Rep.), Korea (Süd), Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Mali, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niger, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Rumänien, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Tunesien, Türkei, Ungarn, USA, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate. Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum; davon ausgenommen sind Staatsangehörige von Algerien, die generell ein Transitvisum benötigen. Visaarten: Einreise- und Transitvisum. Visagebühren: Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Gültigkeit: Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Unterlagen: (a) Antrag in vierfacher Ausfertigung. (b) 4 Paßfotos. (c) Fotokopie des Reisepasses (muß am Einreisetag noch mind. 6 Monate gültig sein). (d) Gebühr (in bar oder Postanweisung). (e) Ticket für Rück- oder Weiterreise. (f) Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses, einer Einschreibung als Student oder ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug). (g) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beizufügen. Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige der folgenden Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3-4 Wochen zu rechnen ist: Algerien, Angola, Äthiopien, Benin, Burundi, Guinea-Bissau, Irak, Iran, Libanon, Madagaskar, Malawi, Mosambik, Ruanda, Simbabwe, Sudan, Syrien und Togo. Aufenthaltsgenehmigung: Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat. |