Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild akzeptiert. Anmerkung: (a) Staatsbürger von Taiwan (China) müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.). (b) Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets sowie ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts sein. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten; (b) Commonwealth-Länder (ausgenommen sind Staatsbürger von Bangladesch, Fidschi, Indien, Kamerun, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka und Swasiland, die ein Visum benötigen) für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten. (c) Bahrain, Israel, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat (Verlängerung bis 3 Monate möglich); Transit: Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, benötigen kein Visum. Anmerkung: (a) Staatsbürger von Argentinien, Brasilien, Chile und Paraguay erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten; (b) Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von 14 Tagen: Albanien, Bulgarien, Estland, GUS, Komoren, Lettland, Litauen, Madagaskar, Polen, Rumänien, Tschechische Republik und Ungarn. (c) Staatsbürger von Algerien, Irak, Iran, Libyen und Sudan benötigen eine Sondereinreisegenehmigung. Visaarten: Touristen- und Geschäftsvisum. Visagebühren: Es werden keine Gebühren erhoben. Gültigkeit: Touristen- und Geschäftsvisum: 14 Tage. Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden. Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen). Unterlagen: (a) 1 Antragsformular. (b) Gültiger Reisepaß. (c) Paßfoto. (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise. Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: 6-8 Wochen. Aufenthaltsgenehmigungen: werden ausgestellt vom Passport and Immigration Officer (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House 9-11, MU-Port Louis. Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22. Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. |