Reisepaß/Visum
Anmerkung: Die Visabestimmungen sind außerordentlich kompliziert, Einzelheiten sind bei den konsularischen Vertretungen zu erfragen. Die Nichtbefolgung der Einreisebestimmungen wird mit hohen Geldstrafen geahndet, und Reisende werden auf Kosten der Fluggesellschaft in ihr Heimatland zurückgeschickt. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate ab der Einreise gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild anerkannt. Anmerkung: Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten eine formlose schriftliche Einverständniserklärung (in spanischer oder englischer Sprache) des abwesenden Elternteils mit sich führen. Touristenkarte: Wird nur für Touristen und Reisende ausgestellt, die nicht zur Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit oder zu geschäftlichen Zwecken nach Mexiko einreisen wollen. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muß bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, daß der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient und ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Die Touristenkarte muß während des gesamten Aufenthaltes aufbewahrt und bei der Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden. Touristenkarten können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden: (a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, EU-Länder (Griechenland, Portugal und Spanien für Aufenthalte bis zu 90 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 180 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen); (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda, Brasilien, Chile, Costa Rica, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, Slowenien, Ungarn, Uruguay und USA für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen; (c) Südafrika, Israel, Monaco, Polen und Tschechische Republik für Aufenthalte bis zu 90 Tagen; (d) Korea (Süd) für Aufenthalte bis zu 60 Tagen; (e) Venezuela für Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Anmerkung: (a) Über die Länge des Aufenthalts sowie über Bestimmungen für hier nicht aufgeführte Länder erteilen die mexikanischen Botschaften und Konsulate Auskunft (s. Adressen). (b) Kinder und Jugendliche benötigen eine eigene Touristenkarte. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte (s. o.) oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige folgender Länder benötigen eine vom mexikanischen Innenministerium ausgestellte Einreisegenehmigung: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Bahrain, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, China (VR), Eritrea, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Litauen, Marokko, Mauretanien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Nigeria, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Taiwan (China), Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam. Geschäftsreisedokument: Geschäftsreisende, die in Vertretung einer deutschen Firma in Mexiko an geschäftlichen Besprechungen teilnehmen, Verträge unterzeichnen oder Marktforschung betreiben, sollten ein Geschäftsreisedokument beantragen; dieses berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme oder zur Ausübung von Tätigkeiten im technischen Bereich. Geschäftsreisedokumente berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden: (a) [2] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s. Adressen). Technikervisum: Personen, die im Auftrag einer deutschen Firma eine Montage oder Inbetriebnahme bzw. technische Beratungen oder Schulungen durchführen, sollten ein Technikervisum beantragen. Technikervisa berechtigen zu mehrmaliger Einreise und können von Staatsbürgern der folgenden Länder beantragt werden: (a) [3] Bundesrepubik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Alle anderen Staatsbürger sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen konsularischen Vertretung erkundigen, da für viele Sonderregelungen gelten (s. Adressen). Visagebühren: Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen. Gültigkeitsdauer: Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (einmalige Verlängerungsmöglichkeit für höchstens 3 weitere Monate bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig. Geschäftsreisedokument und Technikervisum: Je nach Nationalität verschieden. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen. Antragsstellung: Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: Touristenkarte: (a) Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. (b) Tickets für die Rück- oder Weiterreise. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel bei einem Aufenthalt bis zu 180 Tagen. Touristenvisum: (a) Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate gültig ist sowie eine Kopie des Reisepasses. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Rückflugticket im Original. (e) Gebühr (in bar). (f) Nachweis ausreichender Geldmittel (50 US$ pro Tag). (g) Angabe von Reisezweck und genauen Reisedaten. Geschäftsreisedokument und Technikervisum: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Ausgefülltes Antragsformular. (c) Begleitschreiben des Auftraggebers mit genauer Angabe des Reisezwecks sowie die Adresse in Mexiko, mit der geschäftlicher Kontakt besteht. (d) 2 identische Paßfotos neueren Datums. (e) Gebühr (in bar oder Firmenscheck). Allen postalischen Anträgen müssen große, frankierte Rückumschläge für die Zustellung per Einschreiben beigefügt werden. Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: Unterschiedlich. Die Erteilung einer Einreisegenehmigung durch das mexikanische Innenministerium dauert ca. 3-4 Wochen. Aufenthaltsgenehmigung: Informationen sind von der Botschaft erhältlich. |