Reisepaß/Visum
Anmerkung: Portugal ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens . REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die mit gültigem Personalausweis einreisen können: (a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (ausgenommen Staatsbürger von Großbritannien und Irland, die einen Reisepaß benötigen) und Schweiz; (b) Island, Liechtenstein, Malta und Norwegen. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen: (a) unter Reisepaß aufgeführte Länder, Großbritannien und Irland; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; (c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen. Anmerkung: Für Madeira und die Azoren gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Portugal. Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige mancher Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Visaarten: Kurzzeit-, Transit- und Flughafentransitvisum. Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den portugiesischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt. Gültigkeitsdauer: Je nach Visaart und Nationalität verschieden. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig. Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. (e) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Portugal. (f) Ggf. Krankenversicherung. (f) Ggf. Firmenschreiben. (g) Gebühr (in bar, Scheck oder Postanweisung). Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beigelegt werden. Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: Je nach Visaart unterschiedlich. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). |