Reisepaß/Visum
Anmerkung: Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt (ab 12 Jahren mit Lichtbild) [1] Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen und San Marino. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Anguilla, Argentinien, Australien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; (c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen. Transit: Reisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige folgender Staaten benötigen jedoch generell ein Transitvisum: Afghanistan, Äthiopien, Albanien, Angola, Bangladesch, Cote d'Ivoire, Eritrea, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Kuba, Liberia, Mali, Nigeria, Pakistan, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka und Togo. Visaarten: Es gibt verschiedene Einreisevisa, je nach Dauer und Zweck der Einreise. Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt. Gültigkeitsdauer: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für 30 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise. Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) 1 Antragsformular. (b) 4 Paßfotos. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Bestätigung über gebuchte Rück- oder Weiterreise. (e) Unterkunftsbestätigung. (f) Angabe von Reisezweck. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Gebühr. (i) Geschäftsvisum: schriftliche Einladung einer Firma oder Handelskammer in Spanien. Bei postalischer Antragstellung muß ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beigefügt werden. Anmerkung: Die für einen Visaantrag einzureichenden Unterlagen variieren je nach Nationalität und Länge bzw. Grund des Aufenthaltes. Weitere Informationen erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Bearbeitungszeit: Zwischen 2 Tagen und 6 Wochen, abhängig von der Nationalität. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen. Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen). |