Reisepaß/Visum
Anmerkung: Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß mindestens noch 3 Monate gültig sein. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, sofern sie als Touristen einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder sowie Schweiz für Aufenthalte bis zu 3 Monaten; (b) Commonwealth-Länder für Aufenthalte bis zu 3 Monaten (ausgenommen sind Staatsbürger von Australien, Brunei, Fidschi, Indien, Kamerun, Kanada, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Nigeria, Papua-Neuguinea, Sri Lanka, Südafrika, Tansania und Uganda, die ein Visum benötigen); (c) Brasilien, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Israel, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Martinique, Niederländische Antillen, Norwegen, Pakistan, Suriname, Türkei und USA bis zu 3 Monaten; (d) Venezuela, bei Einreise direkt aus Venezuela, bis zu 14 Tagen. Visaarten: Touristen- und Geschäftsvisum. Visagebühren: 30 €. Antragstellung: Honorarkonsulat bzw. Ständige Vertretung (s. Adressen). Gültigkeitsdauer: 3 Monate. Unterlagen: (a) Antragsformular. (b) Reisepaß. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr. (e) Aufenthaltsgenehmigung (Schweiz). (f) Buchungsnachweis oder Einladung. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen an die Honorakonsulate oder die Ständige Vertretung (s. Adressen). |