Reisepaß/Visum
REISEPASS: Allgemein erforderlich. [1] Deutsche Staatsbürger können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Auenthalts) auch mit gültigem Personalausweis einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird mit Lichtbild anerkannt. Sind Kinder im elterlichen Paß eingetragen, so sollte ebenfalls ein Lichtbild enthalten sein. Anmerkung: Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) Bundesrepublik Deutschland für Aufenthalte von bis zu 4 Monaten; Österreich, übrige EU-Länder (bis auf Griechenland) und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten; Griechenland für Aufenthalte von bis zu 1 Monat; (b) Algerien, Antigua & Barbuda, Argentinien, Bahrain, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Britische Jungferninseln, Brunei, Bulgarien (bis zu 2 Monaten), Chile, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Gibraltar, Guinea, Honduras, Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Montserrat, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, Salomonen, San Marino, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Slowenien, Südafrika, Türkei, Ungarn, USA, Vereinigte Arabische Emirate und Vatikanstadt. (c) GUS ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise. Anmerkung: Staatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum bei der Einreise am Flughafen. Auskünfte über die maximale Aufenthaltsdauer für Staatsbürger dieser Länder erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Transit: Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. (Staatsangehörige von China, Libanon und Syrien innerhalb von 24 Std.) weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten: Touristen- und Transitvisum. Visagebühren: Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Gültigkeitsdauer: Touristenvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage. Antragstellung: Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß (Kopie). (b) 3 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos. (d) Gebühr (Postanweisung). (e) Reisebestätigung. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter, adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen. Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: 3 Wochen. |